| Neuauflage Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen

Etwas Süßes im neuen Jahr?

»Jetzt Förderantrag stellen


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Niedersächsische Wirtschafts­ministerium will auch 2023 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die besonders hart von den Energiepreis-Steigerungen betroffen sind, die sauren Zeiten etwas versüßen und hat das Förderprogramm "Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen" neu aufgelegt. Das Zeitfenster zum Hochladen der Dokumente ist auf den Zeitraum 23.02. bis 31.03.2023 befristet. Unternehmen, die bereits eine Förderung aus dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) des Bundes erhalten, sind von diesem Fördertopf ausgeschlossen.

Wir informieren Sie heute frühzeitig, damit Sie ohne Druck die entsprechenden Unterlagen zusammenstellen und von dieser Förderung partizipieren können.


Wer wird gefördert?

  • Rechtlich selbstständige Unter­nehmen (bis zu 250 Mitarbei­tende) mit Sitz in Niedersachsen.
  • Rechtlich selbstständige Unter­nehmen mit Sitz in Niedersach­sen, bei denen über 50% der Lohn- und Gehaltskosten an niedersächsi­schen Standorten entstehen.
  • Unternehmen, bei denen die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 lagen.
  • Unternehmen, bei denen die verfügbaren Zahlungsmittel zum 30.11.2022 mindestens 2.400 Euro unter dem verfügbaren Bestand am 01.07.2022 gelegen haben.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung beträgt bis zu 80% der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten im Betrachtungszeitraum Juli bis Dezember 2022 zu 2021 hinaus­gehen, mindestens 2.400 Euro, maximal 500.000 Euro.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung:

  • Name der vertretungsberechtig­ten Person des Unternehmens.
  • Gewerbeanmeldung zur Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb.
  • Entwicklung der Beschaffungsaus­gaben für Energie (Gegenüber­stellung des Gesamtzeitraumes 07-12/2021 zu 07-12/2022). Stellen Sie bitte Ihre entsprechen­den Monats/-Jahresabrechnungen zusammen. Liegt aufgrund einer Neugründung ein vollständiger Vergleichszeit­raum nicht vor, wird der Referenz­zeitraum ermittelt aus dem monatlichen Durch­schnitt von der Gründung bis zum 30.06.2022 multipliziert mit sechs.
  • Cash-Flow: Übersicht der Ver­änderung des Zahlungsmittel­bestandes als Gegenüberstellung zu den Stichtagen 01.07.2022 und 30.11.2022.
  • Anzahl der gesicherten Dauer­arbeitsplätze und Ausbildungs­plätze.

Sollen wir Ihnen beim Ausfüllen der Formulare helfen?

Wenn Sie möchten, dass wir Ihnen bei der Antragstellung helfen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Registrieren Sie sich im Kunden­portal der NBank für ein Benutzer-Konto. Dazu klicken Sie auf der folgenden Seite oben auf den Pfeil:
    »https://portal.nbank.de
  2. Schreiben Sie uns per E-Mail, dass Sie ein Angebot für die Antrag­stellung haben möchten und wann wir Sie und unter welcher Rufnummer telefonisch am besten erreichen können.
    »mailto:foerdergelder@skando-energie.de

Wir rufen Sie dann im gewünschten Zeitfenster an und besprechen mit Ihnen alle offene Fragen. Danach er­halten Sie ein individuelles Angebot. Denken Sie bitte daran, dass die Antragstellung nur bis zum 31. März 2023 möglich ist.


Stellen Sie schon mal alle Unterlagen zusammen!

Auch wenn die endgültigen Anforderungen an die einzureichen­den Dokumente aller Voraussicht nach erst ab dem 23.02.2023 zur Verfügung stehen werden, lohnt es sich, in der Zwischenzeit schon mal alle vorhandenen Unterlagen zusammenzustellen. Ob mit oder ohne unsere Unterstützung – Sie wissen ja: Der frühe Vogel …

Alle Details zum Förderprogramm finden Sie unter folgendem Link:
» https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Wirtschaftshilfe-KMU-Niedersachsen.html

skando energie – Ihr deutschlandweiter Partner für Energieberatung und Energieeinsparung